SIE PLANEN DEN KAUF ODER VERKAUF EINER IMMOBILIE?
Wir unterstützen Sie gerne: Von der Vertragsgestaltung bis zum Grundbucheintrag.
Jedes Immobiliengeschäft bedarf der notariellen Beurkundung, um rechtsgültig zu werden. Mit dieser Regel schützt der Gesetzgeber alle Beteiligten vor Betrug und stellt sicher, dass sie juristisch optimal und unparteiisch beraten werden. Als Notar bringe ich Ihre Vereinbarungen mit der Gegenseite in eine wirksame Vertragsform, beantworte Ihre Fragen und erläutere den Text ausführlich. Erst, wenn Sie sich mit dem Käufer oder Verkäufer vorbehaltlos einig sind, erfolgt die Beurkundung.
Darüber hinaus organisiere ich die Abwicklung des besiegelten Kaufvertrags mit allen erforderlichen Behördengängen und Grundbucheintragungen, bei darlehensfinanzierten Käufen auch die Beurkundung einer Hypothek oder Grundschuld. Als Spezialist für Erwerb und Veräußerung von Immobilien berate ich umfassend zu Vertragsgestaltung, Kaufpreisfinanzierung oder Grundpfandrechten.
Ob Sie Ihre Immobilie verkaufen, ein Eigenheim erwerben oder in ein Wohn- bzw. Gewerbeobjekt investieren wollen: Als Notar berate ich Sie juristisch, erstelle die Vertragstexte, schlage Ihnen sachgerechte Regelungen vor und beurkunde den Kaufvertrag, sobald unter allen Beteiligten zweifelsfreies Einverständnis herrscht. Auch die Abwicklung des besiegelten Kaufvertrags mit allen erforderlichen Anträgen, der Besorgung behördlicher Genehmigungen sowie der Veranlassung korrekter Eintragungen im Grundbuch erledige ich in Ihrem Auftrag.
Dieser wird geschlossen, wenn Sie ein noch im Bau befindliches Objekt von einem Bauträger erwerben. Dabei ist eine genaue Prüfung der Baubeschreibung und Baupläne von elementarer Bedeutung für den Käufer. Der Bauträgervertrag regelt die Zahlungsmodalitäten (meist Raten) ebenso wie den Zeitpunkt der Fertigstellung des Objekts sowie die Rechte des Käufers bei Baumängeln.
Eine notarielle Teilungserklärung ermöglicht es, auch Eigentumswohnungen als separate Einheiten zu verkaufen bzw. zu kaufen. Für jede Wohnung besteht dann ein separates Grundbuch. Die Eigentümer aller Wohnungen bilden die Eigentümergemeinschaft, die eine Gemeinschaftsordnung festlegt und Beschlüsse fasst. Juristisch fällt sie unter das Wohnungseigentumsgesetz.
In der Broschüre „Immobilienkauf und Finanzierung” des Deutschen Notarverlags finden Sie ausführliche Informationen zu diesem Themenbereich.
(© Deutscher Notarverlag in Kooperation mit der DNotV GmbH)
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